Kinderrechte in der Schweiz

Die Schweiz hat die UNO Konvention über die Rechte des Kindes im Jahre 1997 ratifiziert. Artikel 44 der Konvention verpflichtet die Staaten, in regelmässigen Zeitabständen bei der UNO einen Bericht einzureichen, welche Fortschritte erzielt werden konnten, welche Problematiken weiterhin bestehen und welche Lösungsansätze dafür vorgesehen werden.
Damit es beim internationalen Übereinkommen nicht bei leeren Versprechungen bleibt, nimmt der UNO-Kinderrechtsausschuss in Genf regelmässig die Staatenberichte über die Umsetzung entgegen. So schafft er Vergleichbarkeit, listet Fort- und Rückschritte auf und erinnert die Entscheidungsträger/-innen an ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Kindern.
Vorgesehen ist, dass auch die Schweiz alle 5 Jahre über die Situation der Kinderrechte Rechenschaft ablegt. Erstmals ist dies 2002 geschehen, der zweite Bericht des Bundes ist seit 2007 überfällig.
Parallel zu den Regierungen erstellen Nichtregierungsorganisationen einen eigenen Bericht (sog. Schattenbericht) zur Situation im Land, der dem Ausschuss der UNO vorab ausgehändigt wird. Der zweite Bericht der Organisationen wurde 2009 vom «Netzwerk Kinderrechte» veröffentlicht.
Schattenbericht 2009
Der Bericht 2009 zeigt, wie Kinder und Jugendliche je nach Kanton und Status eklatant unterschiedliche Chancen haben. Besonders vulnerable Gruppen von Kindern und Jugendlichen leiden am meisten unter der Ungleichbehandlung. Keine der vom UN Ausschuss im Jahr 2002 an die Schweiz gerichteten Empfehlungen ist fristgerecht umgesetzt worden.
Die Schweiz hat die Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) vor zwölf Jahren in Kraft gesetzt, aber eine Koordination zwischen Bund und Kantonen für deren Umsetzung fehlt noch immer.
Zur Bekämpfung dieser Chancen-Ungleichheit fordert das Netzwerk Kinderrechte deshalb vom Bundesrat die Erarbeitung nationaler Mindest-Standards zur Umsetzung der Kinderrechts-Konvention (KRK) und die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution mit einem expliziten Auftrag im Bereich der Kinderrechte.
Besonders vulnerablen Gruppen von Kindern (Kinder mit Behinderungen, von Armut betroffene Kinder sowie unbegleitete und Asyl suchende Minderjährige) sollen Bund und Kantone einheitlichen Schutz im ganzen Land im Sinne der KRK gewähren. Sie müssen ausserdem lückenlosen Zugang zu Schule und Berufsbildung erhalten. Asyl suchende und papierlose Kinder dürfen nicht mehr mit Zwangsmassnahmen wie Gefängnis belegt werden. Im Strafvollzug müssen Jugendliche von erwachsenen Insassen getrennt werden. Zudem soll die Körperstrafe an Kindern verboten werden, wie es der UN Ausschuss der Schweiz 2002 empfohlen hat.
Den vollständigen Bericht downloaden:
Kinderfreundliche Gemeinden
In der Schweiz kommt vor allem den Kantonen und Gemeinden eine grosse Verantwortung bei der Umsetzung der Kinderrechte im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder zu. Die Initiative «Kinderfreundliche Gemeinde» fördert gezielt Prozesse zur Steigerung der Kinderfreundlichkeit.





