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Informationen

In March 2003 in Afghanistan, a woman leads a training session on awareness of landmines and other unexploded ordnance (UXO) during a teacher-training workshop in Gardez, capital of the south-eastern province of Paktia.  
 © UNICEF/NYHQ2003-0153/Noorani

 

Was ist eine Streubombe?

cluster bombs

Eine Streubombe kann von Flugzeugen oder von Artilleriegeschossen aus abgeworfen oder als Gefechtskopf eines Marschflugkörpers eingesetzt werden. Sie besteht aus einem Behälter und aus sogenannten Bomblets. In einem Behälter einer Streubombe befinden sich bis zu 2000 Bomblets. Diese werden beim Abschuss der Bombe in einigen hundert Metern über Bomben aus dem Behälter geschleudert und verteilen sich über eine Fläche von mehreren Hektaren.

Weil bis zu 30 Prozent der Bomblets beim Aufprall auf den Boden nicht explodieren, gefährden diese Blindgänger die Zivilbevölkerung und insbesondere die Kinder. Sie greifen unwissend nach den harmlos aussehenden Metallkugeln oder berühren sie versehentlich und lösen damit den Zünder aus. Die Folge sind verheerende Unfälle und unzählige Todesfälle.


 

Welche Länder sind von Streubomben betroffen?

Die Liste der von Streubomben betroffenen Länder umfasst über vierzig Länder. Darunter sind:

Afghanistan, Albanien, Angola, Asserbaidschan, Bosnien/Herzegowina, Kambodscha, Tschad, Tschetschenien, Kroatien, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Falklands/Malvinas, Georgien, Grenada, Irak, Israel, Kosovo, Kuwait, Laos, Libanon, Montenegro, Nagorno-Karabakh, Saudi Arabien, Serbien, Sierra Leone, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Uganda, Vietnam, Westliche Sahara.

Besonders stark von Streubomben betroffen ist Laos: Im Vietnamkrieg wurde es tausendfach bombardiert, seither sind über 11 000 Menschen von Blindgängern getötet worden, im Jahr 2007 waren 53 Prozent der Todesopfer Kinder.

Jüngst betroffene Länder sind der Libanon, Israel und Georgien.

Wie hilft UNICEF? >


 

UNO-Konvention zum Verbot von Streubomben

Signing Conference in Oslo

Die UNO-Konvention zum Verbot von Streubomben ist ein völkerrechtlicher Vertrag über ein Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe von Streubomben. Neben den Verbotsbestimmungen enthält das Abkommen Vorgaben zur Zerstörung von vorhandenen Beständen, zur Beseitigung von Rückständen aus eingesetzter Streumunition sowie zur Unterstützung der Opfer von Streubomben.



Die Konvention, die im Mai 2008 auf der diplomatischen Konferenz zur Verabschiedung eines Abkommens über Streumunition in Dublin ausgehandelt wurde, kann seit Dezember 2008 unterzeichnet werden. Für die Schweiz hat Micheline Calmy-Rey am 3. Dezember 2008 in Oslo unterzeichnet. Die Ratifizierung der Schweiz ist noch ausstehend.

 

 
 

Die Konvention trat am 1. August 2010 in Kraft, da das nötige Quorum von 30 unterzeichnenden Staaten erreicht worden ist. Uno-Generalsekretär Ban Ki Moon erklärte, die Ratifizierung der Konvention gegen Streubomben sei ein wichtiger Schritt bei der weltweiten Abrüstung.
Er ruft alle weiteren Staaten auf, sich der Konvention umgehend anzuschliessen.


 

Aktueller Stand der Ratifizierungen >
Konventionstext (auf Englisch) >

 

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